Allgemeine Geschäftsbedingungen
Richter Trainings
für Veranstaltungen, Coachings, Trainings und Seminare- Geltungsbereich
- Für alle zwischen Richter Trainings und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend: AGB), es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden / Teilnehmers. AGB des Kunden / Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten Richter Trainings auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Individualvereinbarungen oder "Besondere Vertragsbedingungen" haben Vorrang.
- Allgemein
- Richter Trainings (nachfolgend genannt Veranstalter) ist eine Full-Service-Veranstaltungsagentur und bieten eine auf die speziellen Anforderung des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption sowie deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen finden sowohl im In- als auch im Outdoorbereich statt.
- Weitere Dienstleistungen des Veranstalters sind Coaching, Supervision sowie Erlebnispädagogik; weiterhin Ausbildungen in diesen drei genannten Bereichen.
- Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber / Teilnehmer / Coachee (nachfolgend genannt „Kunde“) mit seiner Auftragserteilung / Anmeldung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
- Vertrag
- Verträge werden zwischen dem Veranstalter und dem Kunden (Dienstberechtigten) geschlossen. Kunden können natürliche oder juristische Personen sein. Der Kunde kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person / Personen zu benennen, die an den Veranstaltungen (z.B. Incentive, Event, Coaching-Ausbildung, u.a.) teilnehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen des Veranstalters erfüllen, sofern Zugangsvoraussetzungen existieren und diese dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden. Der Kunde bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person / Personen ein, es sei denn, es wird mit ihm ein gesonderter Vertrag geschlossen.
- Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem dem Veranstalter die schriftliche und unterzeichnete Annahmeerklärung (in Form eines unterzeichneten Vertrages / einer unterzeichneten Anmeldung) des Kunden zugeht. Ein eventuelles Bestätigungsschreiben des Veranstalters an den Kunden dient nur der Bestätigung des Vertragsschlusses und des Eingangs der Annahmeerklärung beim Veranstalter. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus 1.) dem Vertrag selbst; 2.) der Veranstaltungsausschreibung; 3.) diesen Geschäftsbedingungen. Sonstige Angebote und Preise des Veranstalters sind freibleibend.
- Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
- Leistungen & Leistungsänderung
- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, der Internetpräsentation oder dem individuell erstellten Angebot. Der Veranstalter ist an seine Angebote nach Abgabe für 10 Tage gebunden. Wird auf Wunsch ein individuelles Angebot erstellt, so ergibt sich eine Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag.
- Der Veranstalter hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Veranstalter den Kunden rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen des Inhalts des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.
- Der Veranstalter erbringt seine Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Er ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen. Weiterhin werden Leistungsträger beauftragt wie Hotels, Busunternehmen, Künstler, etc.
- Der Veranstalter versichert, dass weder seine Mitarbeiter, noch die von ihm eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder seine Mitarbeiter noch eingesetzte Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung seiner Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.
- Zahlung
- Nach Erhalt des Vertrages und nach der folgenden Rechnungsstellung ist die ausgewiesene Anzahlung auf den Gesamtpreis (50% des Programmpreises) sofort bzw. zum angegebenen Termin fällig.
- Je nach der Höhe des Programmpreises für individuelle Programmkonzepte können die Zahlungsmodalitäten von dieser Regelung abweichen; die dann jeweils geltende Regelung ergibt sich aus dem vorliegenden Vertrag.
- Der Kunde kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 7.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug. Während des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Preisänderungen
- Sofern zwischen der Buchung und dem Beginn der Veranstaltung eine Frist von mindestens vier Monaten liegt, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor Beginn Preiserhöhungen bis zu 10 % des Gesamtbetrages verlangen, wenn sich die Preise der im Vertrag gesondert ausgewiesenen Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenfrei zurücktreten oder ist berechtigt, aus dem Angebot des Veranstalters eine mindestens gleichwertige Alternative wahrzunehmen.
- Rücktritt
- Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vom Veranstalter und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung des Veranstalters zu zahlen.
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Der Vertrag kann sowohl vom Veranstalter als auch vom Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
- Auf Seiten des Veranstalters besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung z. B. bei
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände,
- Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden,
- nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen,
- zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden,
- Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen,
- Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens des Veranstalters, ohne dass dies dem Veranstalter zuzurechnen ist.
- Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch des Veranstalters auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens unberührt.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, ohne eine Ersatzperson / Ersatzpersonen zu stellen, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
- Rücktritt seitens des Veranstalters bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
- Der Veranstalter ist berechtigt, insbesondere bei einer zu geringen Anmeldezahl, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor Beginn der Ersatzveranstaltung – sofern diese Frist kürzer ist –, seine Teilnahme schriftlich abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
- Außergewöhnliche Umstände
- Wird die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter Änderungen im Programminhalt und / oder im Programmablauf veranlassen. Darüber muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Im Falle des Nichtantritts oder Abbruchs der Veranstaltung durch den Kunden aufgrund nicht voraussehbarer, höherer Gewalt, trägt dieses Risiko ausschließlich der Kunde.
- Verantwortung des Kunden / Sonderkosten
- Teilnehmer, die den Programmablauf in grober Weise stören oder nachhaltig gegen die Weisungen der verantwortlichen Projektleiter / Trainer / Coaches / Guides verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Alle Sonderkosten, die als Folge durch in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Kosten die durch ein verspätetes Eintreffen des Teilnehmers oder durch eine vorzeitige Rückkehr von einer Veranstaltung als Folge eines Unfalls oder durch Unpässlichkeit und Krankheit entstehen. Tritt der Veranstalter bei einem akuten Notfall in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge sofort nach Veranstaltung zu erstatten.
- Haftung
- Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten des Veranstalters verursacht worden sind, ist dieser vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen.
- Die vertragliche Haftung des Veranstalters für alle Schäden und Ansprüche des Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den vereinbarten Programmpreis bzw. den Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet insbesondere ausdrücklich nicht für Schäden oder den Verlust an vom Veranstalter transportierten Wertgegenständen und / oder Kleidungs- bzw. Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung des Veranstalters einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch - auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
- Werden einzelne Leistungen durch den Veranstalter lediglich vermittelt, so wird eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. So haftet ausschließlich der entsprechend beauftragte Leistungsträger für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmen, Hotels, etc.), die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind.
- Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Veranstalter haftet dieser nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen.
- Besondere Risiken bei Outdoorveranstaltungen
- Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz sorgfältigster Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko, welches der Kunde selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
- Rechte des Veranstalters
- Der Veranstalter ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Kunden anzubieten.
- Urheberrechte
- Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Veranstaltungsinhalte, Unterlagen und Prospekte des Veranstalters und seiner Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen. Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen für eigene interne Zwecke zu nutzen.
- Dem Kunden ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Durchführung von Veranstaltungen
- Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt der Veranstalter Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Der Veranstalter ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und eventueller Auftritte nach Maßgabe des der Veranstaltung zugrunde liegenden Vertrages und des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen in Auftrag zu geben.
- Beim Engagement von Künstlern über den Veranstalter muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sind die daraus entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
- Alle Aufwendungen und Auslagen des Veranstalters, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. die vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind, oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (insbesondere infolge Programm- oder Ablaufänderungen), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.
- Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese beim Veranstalter. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.
- Durchführung von Non-Profit-Angeboten für Institutionen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens (z.B. Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, etc.) und von offenen Seminaren und Ausbildungen für Verbraucher
- Leistungen des Veranstalters: Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen im Prospekt und auf der Homepage des Veranstalters informieren. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer beim Veranstalter anfordern.
- Die jeweiligen Veranstaltungsorte und die durchführenden Mitarbeiter werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person der Mitarbeiter vorzunehmen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
- Der Veranstalter ist berechtigt, insbesondere bei einer zu geringen Anmeldezahl, bei Ausfall eines Mitarbeiters – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatz verpflichtet werden kann – oder bei nicht vorhersehbarem Wegfall der Räumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden einen Ersatztermin vorzuschlagen.
Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor Beginn der Ersatzveranstaltung – sofern diese Frist kürzer ist –, seine Teilnahme schriftlich abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Veranstaltungsabsage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht. - In den Honoraren und Veranstaltungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:
- Übernachtungen,
- Reisekosten,
- Verpflegung der Teilnehmer,
- Raum- und Raumnebenkosten.
- Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.
Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.
- Gewährleistung / Schadenersatz
- Wird die Veranstaltung infolge eines durch den Veranstalter hervorgerufenen Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde – nach Anzeige des Mangels - den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Darüber hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Nachweispflicht dazu obliegt dem Kunden. Die Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Vertrag, sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Verjährungsfrist von 6 Monaten für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Beendigung. Die Verjährungsfrist beginnt mit Veranstaltungsende.
- Datenschutz
- Der Kunde ist verpflichtet, die ggf. anfallenden Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.
- Dem Kunden ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten vom Veranstalter gespeichert werden. Mit der Anmeldung / der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vom Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Veranstalter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen des Veranstalters entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
- Sonstige Bestimmungen
- Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
- Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
- Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz
Stand: 01.02.2012